Seit dem 01.08.2014 gilt in Deutschland gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 8 f des Tierschutzgesetzes (TierschG) eine Erlaubnispflicht für Hundetrainer*innen / Hundeerziehungsberater*innen, nach welcher Personen die „gewerbsmäßig Hunde für Dritte trainieren oder die Ausbildung der Hunde durch den Halter anleiten“, die Erlaubnis der zuständigen Behörde, also des jeweils zuständigen Veterinäramtes, benötigen. Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung in Bezug auf § 11 (Erlaubnispflicht für Hundetrainer*innen). Die Erlaubniserteilung ist daher eine Einzelfallentscheidung, die von den aufgestellten Anforderungen des einzelnen Kreises. In unserer Fachausbildung werden alle Kenntnisse vermittelt, um die Erlaubnis nach § 11 TierschG zu erlangen.